The "General Terms and Conditions" are according to the current German and EU laws. Please do not hesitate to contact us for any further questions in this respect.
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Rudolf Pack GmbH & Co. KG
1. Allgemeines
Für alle Verhandlungen und Verträge ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend und gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Alle diesen entgegenstehenden Bedingungen des Käufers, die uns zugesandt werden, sind ungültig, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich eine schriftliche Abänderung und Anerkennung der Bedingungen des Käufers erfolgt. Stillschweigen unsererseits gegenüber Bedingungen des Käufers gilt in keinem Falle als Anerkennung derselben oder Zustimmung zu denselben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf unsere früher dem Käufer bekannt gewordenen Bedingungen Bezug genommen worden ist. Sämtliche bei Vertragsabschluß getroffene Nebenabreden, telegraphische oder telefonische Abmachungen und solche vor Vertretern und Angestellten sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.2. Preise
Alle Preise gelten als Grundpreis ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, usw., wenn nicht anders vereinbart worden ist. Alle nach Geschäftsabschluß durch Gesetz, Verordnung oder Anordnung neu eingeführten Preiserhö-hungen, Abgaben, Erhöhungen von Frachten, Zöllen usw., durch welche die Lieferungen direkt oder indirekt verteuert werden, gehen in jedem Falle zu Lasten des Käufers.3. Verpackung
Spulen und Behälter werden von uns gegen Berechnung zur Verfügung gestellt. Bei fracht- und spesenfreier Rücksendung innerhalb von 6 Monaten in gutem, wiederverwertbarem Zustand werden Mehrwegbehälter zu 90 % vergütet. Für Spulen berechnen wir eine Recyclingsgebühr. Nach Ablauf der Frist von 6 Monaten entfällt unsere Verpflichtung zur Rücknahme und Gutschrift. Sonstiges Verpackungsmaterial wie Kartons etc. werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.4. Liefer- und Abnahmefristen
Lieferfristen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Die Lieferfristen sind maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung ab Werk. Eine angemessene Verlängerung der Frist tritt ein, wenn durch unvorhergesehene oder unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse in unserem Werk oder bei Vorlieferern die Lieferung verzögert wird. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die Frist im Rahmen der durch das Ereignis entstandenen Notwendigkeit zu verlängern oder vom Vertrage zurückzutreten.5. Lieferumfang
Wir behalten uns vor, abweichend von den bestätigten Bestellmengen bis zu 10 % Mehr- oder Mindermengen bzw. bei kleinen Bestellungen handelsübliche Spulenfüllgewichte auszuliefern.6. Gefahrübergang
Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung unser Werk verläßt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird. Das ist auch dann der Fall, wenn wir vereinbarungsgemäß an Transportkosten usw. beteiligt sind oder frei Bestimmungsort liefern. Mangels besonderer Vereinbarung bestimmen wir die uns am geeignetsten erscheinenden Transportmittel.7. Abnahme
Soll die Ware nach besonderen Bedingungen geprüft werden, so hat die Abnahme, wenn nichts anderes vereinbart ist, in unserem Werk zu erfolgen. Die Kosten hat der Besteller zu tragen. Verzichtet dieser auf Abnahme, so gilt die Ware als abgenommen, wenn sie unser Werk verläßt.8. Mängelhaftung
Beanstandungen wegen Gewicht, Stückzahl, Güte der Ware, zugesicherte Eigenschaften haben unbeschadet früherer gesetzlicher Anzeigepflicht unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Eintreffen der Ware schriftlich und spezifiziert zu erfolgen. Jede Veränderung der Ware nach Eingang derselben hebt alle Rügrechte des Abnehmers auf. Bei begründeter Rüge wird kostenlos und frachtfrei Ersatz geliefert. Weitere Rechte des Käufers, Minderung oder Verzugsstrafen in jeder Form usw., insbesondere Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages oder Aufrechnung, Annahmeverweigerung oder Rücksendung ohne unser Einverständnis, sind ausgeschlossen. Aus mangelhaften Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten.8a. Produkthaftung
Die Angaben dieser technischen Information basieren auf unseren derzeitigen Erfahrungen. Sie sind jedoch unverbindlich und müssen vom Anwender wegen der Vielzahl möglicher Einflüsse und Gegebenheiten bei der Anwendung unserer Produkte durch eigene Prüfungen und Versuche bestätigt werden. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften für einen konkreten Anwendungszweck kann hieraus nicht abgeleitet werden.9. Rücktritt
Voraussetzung für jeden Vertrag ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Erhalten wir nach Vertragsschluß zuver-lässige Auskünfte, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers bedenklich erscheinen lassen, oder ergeben sich Tatsachen, welche Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, insbesondere erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, Zahlungseinstellung, Geschäftsaufsicht, Konkurs, Geschäftsauflösung, Geschäftsübergang usw. oder bestellt der Besteller an Außenständen gekauften Waren und Vorräten Sicherheiten für andere Gläubiger oder zahlt er fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.10. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt unsererseits bis zur völligen Bezahlung der Ware bezüglich des Kaufpreises und aller Nebenforderungen. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreis (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände und / oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets von uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
11. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind - sofern keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen vorliegen - innerhalb von 30 Tagen ab Rech-nungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2 % Skonto.12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist 51645 Gummersbach-Derschlag. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentliches Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Sitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.13. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.New Homepage established
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